Heilbäderverband begrüßt leichtere Bewilligung von Eltern-Kind-Kuren
In Sachsen profitieren zwei Mutter-Kind-Kureinrichtungen von neuer Begutachtungs-Richtlinie
Kindererziehung, Job, Haushalt - immer mehr Mütter (und auch Väter) sind am Ende ihrer Kräfte. Für solche Fälle gibt es zum Glück die Mutter- oder Vater-Kind-Kur. Leider stellten sich die Krankenkassen bisher oft quer. Nur zögerlich bewilligten sie Aufenthalte in Mutter-Kind-Kureinrichtungen. Das soll sich jetzt ändern. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) hat zusammen mit dem Müttergenesungswerk (MGW) und dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) die Bewilligungsregeln für Eltern-Kind-Kuren vereinheitlicht und transparenter gestaltet und damit letztendlich gelockert. Dazu wurde die „Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation“ überarbeitet und gleichzeitig eine einheitliche Umsetzungsempfehlung für die Sachbearbeiter der Krankenkassen herausgegeben.
„Zentral für uns war, dass nun nicht mehr zuerst eine ambulante Behandlung geprüft werden muss, sondern stets gleich die dreiwöchige stationäre Mutter-Kind-Kur“, berichtet Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks. „Damit fällt der bisher häufigste Ablehnungsgrund für die Kurbewilligung weg, nämlich die fehlende Prüfung einer ambulanten Behandlung. Schließlich kann eine nachhaltige Genesung gesundheitlich angeschlagener Mütter nur bei einem Ausbruch aus dem Hamsterrad Alltag gelingen. Eine ambulante Behandlung hilft da wenig. Außerdem muss von jetzt an jede Ablehnung einer Kur ausführlich begründet werden.“
Um eine Eltern-Kind-Kur genehmigt zu bekommen, wird künftig neben den medizinischen Voraussetzungen ein noch ausführlicherer Katalog von familiären Belastungen mit berücksichtigt. Dazu zählen etwa die chronische Erkrankung eines Kindes, Ehe- oder Partnerprobleme, Trennung oder Scheidung, Erziehungsprobleme, finanzielle Probleme, Tod eines Kindes oder Angehörigen. Zusammen mit der medizinischen Notwendigkeit genügt nun nur noch einer dieser Lebensumstände für die Bewilligung einer Eltern-Kind-Kur.
„Es ist erklärter Wille der Politik, dass die Zahl der Mutter-Kind-Kuren wieder steigt“, betont Prof. Dr. Karl-Ludwig Resch, Präsident des Sächsischen Heilbäderverbandes. „Wir begrüßen das ausdrücklich. Schließlich lagen die Zahlen konstant niedrig. Wenn man bedenkt, dass allein im ersten Halbjahr 2011 deutschlandweit 35 Prozent der Kuranträge abgelehnt wurde, davon zwei Drittel der Mütter Widerspruch einlegten und 50 Prozent Erfolg damit hatten, dann zeigt das die ganze Absurdität und Herzlosigkeit der bisherigen Bewilligungspraxis der Krankenkassen.“
Alle Krankenkassen haben jetzt einheitliche Kriterien und einheitliche Formulare zur Hand. „Auch wenn die Prüfung der medizinischen Voraussetzung immer noch in den Händen der Krankenkassen liegt, so werden die genehmigten Eltern-Kind-Kuren auf alle Fälle steigen“, so Anne Schilling vom Müttergenesungswerk. „Ich rate immer allen Müttern: Habt Mut zur Kur!“
In Sachsen gibt es zwei Eltern-Kind-Kureinrichtungen: Zum einen die AWO Gesundheitszentrum am Spiegelwald Mutter/Vater-Kind-Klinik mit 92 Betten in 32 Appartements in Grünhain-Beierfeld im Erzgebirge und zum anderen das „Haus am Jonsberg“ in Kurort Jonsdorf im Zittauer Gebirge mit 41 Zwei- bis Vierbettzimmern. Für eine Eltern-Kind Kur benötigt man ein ausführliches Gutachten des Hausarztes. Außerdem ist zuvor eine Beratung bei den Wohlfahrtsverbänden vor Ort ratsam.
Verzeichnis der Beratungsstellen unter: www.muettergenesungswerk.de
Eltern-Kind-Kureinrichtungen in Sachsen: www.mkk-gruenhain.de und www.haus-am-jonsberg.de
Internet: www.kursachsen.de
